Schulanfang
Die Schulaufnahme erfolgt in mehreren Schritten:
- März: Schulanmeldung in der Schule für den Schulbeginn im Sommer des nächsten Jahres. Aufnahme der Daten und Überprüfung der Sprachkenntnisse (v.a. bei nicht-deutschen Kindern)
- Nach Einladung: Schulärztliche Untersuchung der Schulpflichtigen für den Schulbeginn im Sommer durch das Kreisgesundheitsamt Fulda.
- Im Frühjahr: Einschulungsverfahren (Einschulungstest) für die künftigen Erstklässler. An diesem Tag wird die Schulreife überprüft.
- Nach den Sommerferien: Am 3. Schultag (Mittwoch) erfolgt die Schulaufnahmefeier mit vorhergehendem ökumenischem Gottesdienst.
Nach den Regelungen des Hessischen Schulgesetzes besteht die Möglichkeit
– Schulpflichtige Kinder vom Schulbesuch zurückzustellen.
– noch nicht schulpflichtige Kinder bei festgestellter Schulreife auf Antrag vorzeitig in die Schule aufzunehmen.
Die Entscheidung über die Schulaufnahme trifft die Schulleitung.
Sprachentwicklung
Haben Sie Fragen rund um die Sprachentwicklung Ihres Kindes vor dem Schuleintritt? Dem Flyer können Sie nähere Informationen zu dem Beratungsangebot des Landkreises Fulda entnehmen.
