Elternbeirat

Die gewählten Klassenelternbeiräte bilden den Schulelternbeirat, der das Mitbestimmungsrecht der Eltern an der Schule ausübt. Ebenfalls für die Dauer von zwei Jahren werden aus dessen Mitte eine Vorsitzende/ein Vorsitzender, eine Stellvertreterin/ein Stellvertreter sowie nach Bedarf weitere Vorstandsmitglieder gewählt.

Der Schulelternbeirat wird nach Bedarf, mindestens jedoch einmal im Schulhalbjahr, einberufen. An den Sitzungen nehmen die Schulleiterin oder der Schulleiter sowie die Stellvertretung teil. Die Schulleiterin oder der Schulleiter unterrichtet den Schulelternbeirat über alle wesentlichen Angelegenheiten des Schullebens. Weitere Lehrerinnen und Lehrer sowie Vertreterinnen oder Vertreter der Schulaufsichtsbehörde können teilnehmen. Bei geeigneten Beratungsgegenständen sollen Mitglieder der Schülervertretung hinzugezogen werden.

Der Zustimmung des Schulelternbeirates bedürfen unter anderem Entscheidungen zum Schulprogramm, zu Grundsätzen für Hausaufgaben und Klassenarbeiten oder zu Grundsätzen für die Einrichtung und den Umfang freiwilliger Unterrichts- und Betreuungsangebote. Hinzu kommen Anhörungsrechte, Informationsrechte und Initiativrechte. In seiner Arbeit wird der Schulelternbeirat von den Kreis- und Stadtelternbeiräten unterstützt.

Das Mitbestimmungsrecht der Eltern und alle Aspekte der Elternvertretungen sind im Hessischen Schulgesetz (§§ 100-120) geregelt, das Sie im Bereich Schulrecht auf der Site des HKM finden. Nähere Ausführungen enthält die „Verordnung für die Wahl zu den Elternvertretungen und die Entschädigung der Mitglieder des Landeselternbeirats und der vom Landeselternbeirat gebildeten Ausschüsse“, die ebenfalls im Bereich Schulrecht unter „Schulische Gremien“ auf der Seite des HKM eingesehen werden kann (HKM, 2020, https://kultusministerium.hessen.de/eltern/elternarbeit-centerpage/schulelternbeirat).

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1.Vorsitzender: Frau Vogel

2.Vorsitzende: Frau Frohnapfel

Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das Entscheidungsorgan einer Schule, indem nach dem Grundsatz des §3 Abs. HSchG alle Beteiligten der Schulgemeinde zusammen wirken. Das Recht der Beratung steht der Schulkonferenz bei allen wichtigen Angelegenheiten der Schule zu. Durch das gemeinsame Handeln und Entscheiden nehmen Eltern und Lehrkräfte ihre Verantwortung für die Schule wahr.

Die Schulkonferenz setzt sich aus

  • Schulleiter/in als Vorsitzende/r
  • 5 Lehrkräfte und
  • 5 Eltern

zusammen.