Die Schulaufnahme erfolgt in mehreren Schritten:

  • März: Schulanmeldung in der Schule für den Schulbeginn im Sommer des nächsten Jahres. Aufnahme der Daten  und Überprüfung der Sprachkenntnisse (v.a. bei nicht-deutschen Kindern)
  • Nach Einladung: Schulärztliche Untersuchung der Schulpflichtigen für den Schulbeginn im Sommer durch  das Kreisgesundheitsamt Fulda.
  • Im Frühjahr: Einschulungsverfahren (Einschulungstest) für die künftigen Erstklässler. An diesem Tag wird die Schulreife überprüft.
  • Nach den Sommerferien:  Am 3. Schultag (Mittwoch) erfolgt die Schulaufnahmefeier mit vorhergehendem ökumenischem Gottesdienst.

Nach den Regelungen des Hessischen Schulgesetzes besteht die Möglichkeit
–  Schulpflichtige Kinder vom Schulbesuch zurückzustellen.
–  noch nicht schulpflichtige Kinder bei festgestellter Schulreife auf Antrag vorzeitig in die Schule aufzunehmen.

Die Entscheidung über die Schulaufnahme trifft die Schulleitung.